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Steuern für Selbständige, auf diese Steuern musst du achten!
[vc_row type=”vc_default” margin_top=”30″ margin_bottom=”5″ css=”.vc_custom_1474104121600{margin-bottom: -50px !important;}”][vc_column][vc_column_text css=”.vc_custom_1621629862549{padding-bottom: 20px !important;}”]EinkommensteuerDie Einkommensteuer ist eine Gemeinschaftssteuer, die von jedem Selbständigen der ein Einzelgewerbe besitzt, getragen werden muss. Nachdem diese Berechnet wurde, wird der jeweilige Betrag an das Finanzamt gesendet. Eine GmbH oder andere Kapitalgesellschaften zahlen im gegenzug Körperschaftsteuer.
Freibetrag
Der Freibetrag, bei dem man keine Einkommensteuer zahlen muss, liegt bei 9,168€.
Betriebliche Ausgaben lassen sich steuerlich absetzen und mindern nicht nur den Gewinn, sondern auch das zu versteuernde Einkommen.
Zu den Betrieblichen Ausgaben gehören;
- Personalkosten
- Abschreibung
- Einkäufe von Waren und Dienstleistungen
- Aufwendung für geringwertige Wirtschaftsgüter
- Mietkosten
- Abziebare Vorsteuer
- Abgeführte Umsatzsteuer
- PKW-Kosten
Prinzipiell steigt die Einkommenssteuer umso mehr man verdient, dies ist im Prinzip der gestaffelten Steuersätze geregelt. Einnahmen abzüglich Werbungs – und Betriebsausgaben werden besteuert “Nettoprinzip”
Sonderausgaben
- Schulgeld
- Kirchensteuer
- Ausbildung
- Vereinsmitgliedschaften
- Spenden
- Altersvorsorge
- Unterhaltszahlung
Gewerbesteuer
Ist eine Gemeindesteuer und greift ab einen Freibetrag von 24.500€, dieser gilt für Personengeselschaften nicht aber für Kapitalgesellschaften.
Ist der Freibetrag überschritten greift der Hebesatz der Gemeinde, der in jedem Landkreis unterschiedlich sein kann, dabei wird die Steuermesszahl von 3,5% hinzugerechnet und versteuert. Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit, Gewerbetreibende können diese aber von der Steuer absetzen und kommen daher unterm Strich nicht schlechter weg wie ein Freiberufler.
Umsatzsteuer
Jeder Unternhemer ist verpflichtet Umsatzsteuer zu bezahlen außer der Kleinunternehmer, der von der Kleinunternehmerregelung gebraucht macht. Die Umsatzsteuer ist die wichtigste Einnahmequelle in Deutschland und wird mit 19% besteuert, diese gehen direkt an das Finanzamt. Jeder selbständiger Unternehmer wird an der Stelle ermahnt zum Taschenrechner zu greifen und für seine Dienstleistung 19% auf sein Netto hinzuzurechnen, damit er diese nach erhalt an den Fiskus weiterleitet, Teuer wird es für diejenigen, die das vergessen.
Hier drei Kardinalsfehler, die Gründern im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer immer wieder unterlaufen:
1. Einbehaltene oder nicht einberechnete Umsatzsteuer: Eingenommene Umsatzsteuer gehört nicht dem Unternehmen. Kunden zahlen gleichzeitig Entgelt sowie Umsatzsteuer und der Bruttobetrag landet einheitlich auf dem Konto oder in der Kasse des Unternehmers. Viele Unternehmer haben jedoch bis zur Abgabe der Umsatzsteueranmeldung häufig keinen Überblick, wie viel Umsatzsteuer letztendlich noch an das Finanzamt abgeführt werden muss. Häufig führt dieses Unwissen auch dazu, dass nicht mehr genügend Geld auf dem Geschäftskonto vorhanden ist, wenn die Umsatzsteuer bezahlt werden soll.
2. Falsche oder nicht fristgerechte Ausstellung von Rechnungen und Gutschriften: Gutschriften sowie Rechnungen an Unternehmen müssen ordnungsgemäß ausgestellt werden, um eine Gefährdung des Vorsteuerabzugs zu verhindern. Wenn Fehler bei der Rechnungsausstellung auftreten, ist mit dem Verlust des Vorsteuerabzugs zu rechnen (Was in eine Rechnung muss, findet ihr hier). Wurde unrechtmäßig Vorsteuer geltend gemacht, kann diese von der Finanzverwaltung mit Zinsen zurückgefordert werden. Für Lieferungen innergemeinschaftlicher Natur muss bis spätestens zum 15. des Folgemonats eine Rechnung ausgestellt werden.
3. Beantragung der Kleinunternehmerregelung: Gerade in der Anfangsphase beantragen Gründer die Befreiung von der Umsatzsteuer. Damit verliert man jedoch das Recht zum Vorsteuerabzug! Dabei haben Gründer gerade in der Startphase erhebliche Ausgaben zur Geschäftsausstattung und sind auf umsatzsteuerpflichtige Leistungen angewiesen. Deshalb sollte genau kalkuliert werden, ob es sich auf langfristige Sicht lohnt, auf den Vorsteuerabzug zu verzichten, der gerade bei frisch gegründeten Unternehmen für die notwendige Liquidität sorgen kann.
Grundsätzlich sollte man sich bei Unsicherheiten bzgl. der Steuer immer auf professionelle Hilfe zurückgreifen und sich auch bei “Kleinigkeiten” wie der korrekten Ausweisung der Umsatzsteuer auf Rechnungen o.ä. mal kurz einen Profi drüber schauen lassen.
Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist relevant für jeden Arbeitgeber der Angestellte einstellt, es wird bei jedem Arbeitnehmmer vom Brutto abgezogen und wandert direkt an den Staat weiter. Was für den Einzelunternehmer die Einkommenssteuer ist und bei dem Arbeitnehmer die Lohnsteuer, ist bei der Kapitalgesellschaft die Körperschaftsteuer, die auf den Gewinn erhoben wird. Die Steuerklassen von 1-6 bestimmen die Höhe des Einkommen und bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiter, meldet der Arbeitgeber diesen über Elster in seinem zuständigen Finanzamt an. Hier nochmal Schritt für Schritt Anleitung wie man es machen sollte;
- Anmeldung im zuständigen Finanzamt des Arbeitgebers
- Einbehalten des Bruttolohns welches zu einer bestimmten Zeit an das Finanzamt geht
- Regelmäßige elektronische Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt reichen mit Zusammensetzung der Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
- Zusätzliche Lohnsteuerrelevante Informationen Bzw. LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) sind;
- StID-Nummer
- Geburtsdatum
- Datum des Beschäftigungsbeginn
- Angaben zu weiteren Dienstverhältnisse
Wer das alles ohne Steuerberater machen möchte, der braucht die passente Software dafür, die mit dem ELStAM kompatibel sind.
Jede Anmeldung von weiteren Mitarbeiter erfolgt am ELStAM, wo man sich einmalig registriert.
Die Lohnsteuer lässt sich mit einem Lohnsteuerrechner bequem berechnen, man sollte hierauf achten, dass sich die Lohnsteuer jedes Jahr ändern kann und wer viel verdient zahlt auch dementsprechend hohe Steuern.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]
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